Kosten

Beratungshilfe

Beratungshilfe dient dem Ausgleich anwaltlicher Kosten in außergerichtlichen Streitigkeiten und bei rechtlichem Beratungsbedarf. Sie ist einkommensabhängig und hat zum Ziel, dass auch Personen mit geringem Einkommen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Anträge auf Beratungshilfe können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht mit dem Nachweis der Bedürftigkeit stellen. In der Regel entscheidet dieses auch sofort über den gestellten Beratungshilfeantrag.

Gewährt Ihnen das Amtsgericht Beratungshilfe, berät es Sie in der Sache jedoch nicht selbst. Es stellt Ihnen nur einen sog. Berechtigungsschein aus. Diesen Berechtigungsschein müssen Sie bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vorlegen.

Es empfiehlt sich hierbei, den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe bereits bei dem Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs zu stellen, bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen um Beratung bzw. Vertretung bitten.

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